Nach wiederholten Alkoholgefährdungen droht die Verhängung einer Führerscheinprüfung . Ihre Wege sind beschränkt , aber überhaupt aussichtslos. Sie sind verpflichtet zunächst eine Unterlassungspflicht erfüllen, deren Länge individuell festgelegt wird. Anschließend dürfen Sie die MPU zu ablegen .